Andreas Hein • Steuerberater • 73770 Denkendorf
Gültig ab 01.01.2019
Stundensatz netto zzgl. 19% USt zzgl. Auslagen |
98,00 € |
Auslagenpauschale* netto 20% zzgl. 19% USt |
20,00 € |
Stundensatz brutto inkl. 19% USt zzgl. Auslagen |
116,62 € |
Auslagenpauschale* brutto 20% inkl. 19% USt |
23,80 € |
*Zu allen Honoraren kommt eine Auslagenpauschale von 20% hinzu, die auf 20 € netto je Angelegenheit begrenzt ist (§ 16 StBVV).
Die Stundensätze dienen als Kalkulationsgrundlage für die Honorarabrechnung nach Gegenstandswerten gem. StBVV. Einzelne Leistungen werden direkt nach Zeitaufwand abgerechnet. Für bestimmte Leistungen gelten Festpreise laut Preisliste. Existenzgründern (m/w/d) kann ein ermäßigter Stundensatz von 85 € netto gewährt werden.
In einem kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerngespräch, das max. 30 Minuten dauert, können Honorarfragen besprochen werden. Eine Beratung findet nicht statt.
Die Vorschrift gilt für alle Hilfeleistungen in Steuersachen. Bestimmte Leistungen sind unmittelbar nach Stundensatz abzurechnen. Bei anderen Leistungen geben Gegenstandswerte und Tabellen den zulässigen Rahmen für die Honorarabrechnung vor.
Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden.
Auf Beratungs- und Dienstleistungen, die mit dem Berufsrecht des Steuerberaters vereinbar sind, jedoch keine steuerliche Hilfeleistung zum Inhalt haben, findet die StBVV keine Anwendung. Solche Leistungen werden nach Preisliste und Stundensätzen abgerechnet. Die Regelungen zur Auslagenpauschale finden analog zu § 16 StBVV Anwendung.
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