Andreas Hein • Steuerberater • 73770 Denkendorf
Gültig ab 01.07.2024
Stundensatz netto zzgl. 19% USt |
118,00 € |
Stundensatz brutto inkl. 19% USt |
140,42 € |
Gültig bis 30.06.2024
Stundensatz netto zzgl. 19% USt |
110,00 € |
Stundensatz brutto inkl. 19% USt |
130,90 € |
Viele Leistungen in der Steuerberatung rechne ich nach Zeitaufwand mit meinen Stundensätzen ab, z.B. die allermeisten Beratungen. Bei der Abrechnung mit Gegenstandswerten gem. Tabellen lt. StBVV dienen die Stundensätze als Kalkulationsgrundlage. Tabellen-Honorare werden zuzüglich Auslagenpauschale von 20% berechnet, die auf 20 € netto je Angelegenheit begrenzt ist (§ 16 StBVV). Für bestimmte Leistungen gelten Festpreise laut Preisliste, z.B. bei der Lohnabrechnung.
In einem kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerngespräch, das maximal 30 Minuten dauert, können Honorarfragen besprochen werden. Eine Beratung findet nicht statt. Neue Mandate nehme ich derzeit nicht an.
Die Vorschrift gilt für alle Hilfeleistungen in Steuersachen. Bestimmte Leistungen sind unmittelbar nach Stundensatz abzurechnen. Bei anderen Leistungen geben Gegenstandswerte und Tabellen den zulässigen Rahmen für die Honorarabrechnung vor. Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden.
Auf Beratungs- und Dienstleistungen, die mit dem Berufsrecht des Steuerberaters vereinbar sind, jedoch keine steuerliche Hilfeleistung zum Inhalt haben, findet die StBVV keine Anwendung. Solche Leistungen werden nach Preisliste und Stundensätzen abgerechnet.
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